Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

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Erwerbsnebenkosten

Nebenkosten des Grundstückskaufvertrages.

Welche Kosten kommen neben dem Kaufpreis der Immobilie beim Kauf noch auf mich zu?

Beim Erwerb einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an, die der Käufer bei seiner Planung mit berücksichtigen sollte. Diese Kosten nennt man Erwerbsnebenkosten und dazu gehören:

Notargebühren

  • Beurkundung des Kaufvertrages
  • Gebühren für die Abwicklungstätigkeiten
  • Vertragsvollzugsgebühren
  • Beurkundung der Grundschuld
  • Kosten für Anderkonto
  • Pauschale Entgelte (Post und Telekommunikation)
  • 19% MWSt. 

Grundbuchgebühren

  •  Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Löschung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung des Eigentümers
  • Eintragung der Grundschuld

Einen detaillierteren Überblick zu den anfallenden Notar- und Grundbuchgebühren können Sie sich schnell und einfach auf der Internetseite www.notarkostenrechner.com verschaffen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Seit dem 1.1.2014 beträgt die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein 6,5% vom Kaufpreis einer Immobilie.

Benötigen Sie weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer oder suchen Sie Steuersätze anderer Bundesländer, finden Sie diese auf den Seiten von Wikipedia.

Maklerhonorar

Das Maklerhonorar für den Käufer kann bis zu 5,95% des Immobilienangebotes betragen. Der genaue Prozentsatz muss immer im Exposé ausgewiesen werden. In der Regel sind meine Immobilienangebote für den Käufer courtagefrei.

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