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Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Was ist das sogenannte Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Welche monatlichen Kosten kommen bei einer Eigentumswohnung auf mich zu?

Wahrscheinlich kennen Sie es (noch) von Ihrer Mietwohnung: neben der eigentlichen Miete zahlen Sie auch monatlich eine Vorauszahlung für eine Reihe von Kosten, für die Sie als Mieter aufkommen müssen. Das sind zum Beispiel Gebühren für die Müllabfuhr, Straßen- und Treppenhausreinigung, Hausmeister und Gärtner, Winterdienst und eine Vorauszahlung für den Verbrauch von Trinkwasser und Heizung.

Bei einer Eigentumswohnung fallen diese Kosten natürlich genauso an und werden von den Bewohnern genauso anteilig getragen. Jedoch tragen Sie als Eigentümer auch die zusätzlichen Kosten, die bei einer Mietwohnung auf den Mieter übertragen werden können. Dazu gehören u.a. die Verwaltergebühren und die Instandhaltungsrücklagen bzw. die Kosten für größere Instandsetzungsmaßnahmen.

All diese Kosten werden von dem Verwalter über das sogenannte Hausgeld abgerechnet. Wie hoch dieses Hausgeld ist, wird einmal im Jahr mit dem Wirtschaftsplan des Verwalters der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen und beschlossen. Welchen Anteil Sie für Ihre Wohnung zahlen, steht im Verhältnis zu Ihrem Eigentumsanteil an der gesamten Eigentumswohnanlage, und in manchen Fällen hängt es ab von Sonderreglungen, die in der Teilungserklärung geregelt sind. Gesetzlich regelt das Wohnungseigentumsgesetz - kurz WEG - diese Lastenverteilung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.

Die Höhe des Hausgeldes setzt sich also aus den verbrauchsabhängigen Kosten der jeweiligen Wohnung und den anteiligen verbrauchsabhängig entstandenen Kosten auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen, den Versicherungen, Steuern, Gebühren, Verwaltungskosten, der Instandhaltungsrücklage, Wartung, Reinigung und Pflege von Anlagen und Reparaturen zusammen.

Wie hoch ist nun das Hausgeld? Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, denn je nach Alter und Größe der Wohnungseigentumsanlage variieren die Kosten stark. Große, ältere und stark sanierungsbedürftige Gebäude werden im Vergleich zu einer kleineren Neubau-Eigentumswohnanlage einen wesentlich höheren Anteil an Reparaturen und Rücklagenbildung aufweisen. Auch ist der Energieverbrauch in älteren Gebäuden höher als im Neubau.

Interessieren Sie sich für eine bereits genutzte Eigentumswohnung, wird die Höhe des Wohngeldes wahrscheinlich im Exposé benannt sein. Lassen Sie sich aber mindestens den aktuellen Wirtschaftsplan geben, daraus können Sie die Zusammensetzung und auch die Höhe der einzelnen Positionen entnehmen und haben guten Überblick über den wirtschaftlichen Zustand der Eigentumswohnanlage. Besser ist es jedoch, Sie lassen sich die letzten 3 Abrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen zeigen, so haben Sie einen Eindruck über die Entwicklung der Kosten und wissen, was in den letzten Jahren für Reparaturen verwendet wurde bzw. wie sich die Rücklagen entwickelt haben. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen geben weiteren Aufschluss über die Stimmung oder etwaige Probleme innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Sofern Sie sich für eine noch nicht gebaute oder im Bau befindliche Eigentumswohnung interessieren, erkundigen Sie sich nach dem vorläufigen Wirtschaftsplan -- sofern der erste Verwalter bereits bestimmt wurde, wird dieser Ihnen sicherlich gern eine Prognose mitteilen können.

Quellen: Wohnungseigentumsgesetz

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